Sekretariat: Katharina Klose, Andrea Zellhan und Jasmin Bäuml
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 13.15 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr
Facility Manager: Christian Göhl
Hier finden Sie wichtige Informationen zu folgenden Themengebieten: Besondere Prüfung und Nachprüfung
Die Besondere Prüfung findet normalerweise immer in der letzten Sommerferienwoche an einem Gymnasium des Kreises Rhön-Grabfeld statt. Die genauen Termine werden teilnehmenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen den Zulassungsantrag formlos/schriftlich bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses.
Die Besondere Prüfung ist eine Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss trotz Nicht-Bestehens der 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium zu erhalten.
In der Gymnasialen Schulordnung (GSO) heißt es unter § 67 dazu:
(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss erwerben. Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die nach Satz 1 erforderlichen Leistungen erzielt wurden.
(2) Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 abgelegt werden. Sie wird in den letzten Tagen der Sommerferien nach Möglichkeit für mehrere benachbarte Gymnasien und ggf. Abendgymnasien oder Kollegs gemeinsam abgehalten. Die oder der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen.
(3) Über die Zulassung zur Besonderen Prüfung entscheidet das zuletzt besuchte Gymnasium auf Antrag. Der Zulassungsantrag ist spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses vorzulegen.
(5) Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist. Für die Prüfungsanforderungen sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums maßgebend. Für die Prüfung gilt:
- Im Fach Deutsch werden drei Themen zur Wahl gestellt (Arbeitszeit 180 Minuten).
- Im Fach Mathematik besteht die Aufgabe aus mehreren Teilaufgaben (Arbeitszeit 120 Minuten).
- In der Fremdsprache Englisch wird eine Textaufgabe einschließlich Sprachmittlungsaufgabe verlangt (Arbeitszeit 120 Minuten). Dies gilt auch für die Fremdsprache Französisch. In der Fremdsprache Latein wird eine Übersetzung in das Deutsche gefordert (Arbeitszeit 120 Minuten).
(6) Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält eine Bescheinigung nach dem vom Staatsministerium herausgegebenen Muster. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Jahreszeugnis des Gymnasiums.
(7) Eine Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung ist nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird und erneut die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Besondere Prüfung erfolgt selbstständig, allen Teilnehmer an der Prüfung wird auf der Lernplattform "mebis" vorbereitende Lernmaterialien (u.a. alte Prüfungsaufgaben) zur Verfügung gestellt. Genauere Hinweise dazu (u.a. Einschreibeschlüssel) können bei Herrn StD Strehler abgefragt werden.
Weitere Informationen (u.a. Zeitplan) zur Besonderen Prüfung finden Sie hier.
Die Nachprüfung findet immer in der letzten Sommerferienwoche am Frobenius-Gymnasium in Hammelburg statt. Die genauen Termine werden teilnehmenden Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Nachprüfung kann in den Jahrgangsstufen 6-9 nachträglich die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ausgesprochen werden.
In der Gymnasialen Schulordnung (GSO) heißt es unter § 33 dazu:
Anmerkungen:
1. SchülerInnen, die sich der Nachprüfung unterziehen, müssen nicht in allen Fächern, in denen ihre Noten schlechter als "ausreichend" waren, zur Nachprüfung antreten. Sollten in zwei Fächern die Note "mangelhaft" erzielt worden sein, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler auch nur für ein Fach in der Nachprüfung anmelden (vgl. Absatz 3!). In diesem Fach muss zum Bestehen der Nachprüfung dann mindestens die Note 4 ("ausreichend") erzielt werden.
2. SchülerInnen können sich in der Nachprüfung nicht verschlechtern.
Weitere Informationen zur Nachprüfung finden Sie hier .
Voraussetzungen für den Übertritt in die 5. Klasse an ein bayerisches Gymnasium
Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) bzw. im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe (Mittelschule/Realschule) muss der geforderte Notendurchschnitt erreicht werden:
- in der 4. Jgst = 2,33 aus D/M/HSU
- in der 5. Jgst. der Mittelschule = 2,00 aus D/M
- in der 5. Jgst. der Realschule = 2,50 aus D/M
Das Kind darf am 30. September des Übertrittjahres das 12. Lebensjahr nicht überschritten haben (Ausnahmegenehmigung ist in begründeten Fällen durch den Schulleiter möglich).
Hinweise
(s.a. www.schulberatung.bayern.de)
Alles Wichtige zur Anmeldung am Frobenius-Gymnasium Hammelburg finden Sie hier.
Die Wahl der „richtigen" Schule stellt die Eltern vor eine wichtige Entscheidung. Einerseits wollen sie für ihr Kind die Schulart wählen, die am Ende die meisten Optionen gewährleistet. Das ist in vielen Augen das Abitur an einem Gymnasium. Andererseits wollen sie ihre Kinder aber auch nicht überfordern, sondern schon noch herausfordern. Hier den richtigen Weg zu finden, helfen auch die Lehrkräfte, welche die Eltern beraten.
Kinder, die die Anforderungen der Grundschule mit geringem Aufwand schaffen und zudem über gute oder sehr gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik verfügen, haben die besten Chancen für eine erfolgreiche Schullaufbahn am Gymnasium. Ist bereits in der Grundschule der Notendurchschnitt für das Übertrittszeugnis nur mit großem Aufwand oder mit langfristiger Nachhilfe zu erreichen, so müssen sich die Eltern überlegen, ob sie und das Kind sich diesen und mehr Aufwand auch bei erhöhten Anforderungen leisten können und wollen, ohne in eine Überforderungssituation zu geraten.
Häufige Frage in Beratungsgesprächen:
Warum soll ich mein Kind auf das Gymnasium schicken, wenn es über die Realschule die gleichen Bildungsziele erreichen kann?
Antwort:
Am Gymnasium lernt jedes Kind mindestens zwei Fremdsprachen und hat zugleich vertieften Unterricht in Mathematik und den Naturwissenschaften. Die Schüler müssen sich also nicht auf einen Schwerpunkt (zusätzliche Sprache oder Mathematik) festlegen und erhalten somit eine vertiefte und eine breitere Allgemeinbildung. Kinder, die die oben skizzierten Voraussetzungen erfüllen, sollten also auf jeden Fall das Gymnasium besuchen, um so ihre Zukunftschancen zu verbessern.
Probeunterricht
(gilt nur für Schüler der 4. Jahrgangsstufe Grundschule)
An diesem können Schüler teilnehmen, denen die Eignung von der abgebenden Schule nicht zuerkannt wurde. Dabei müssen sich die Schüler einer schriftlichen Prüfung mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung in Deutsch und Mathematik unterziehen sowie in beiden Fächern eine Unterrichtsstunde bestreiten.
Der Probeunterricht ist sinnvoll für Schüler, in deren Schullaufbahn Ereignisse besonderer Art (z. B. Krankheit – nicht aber „Faulheit“) die Noten negativ beeinflussten. Manche Kinder werden sehr arbeits- und lernintensiv auf diese Tests vorbereitet – in diesen Fällen gilt das oben allgemein zur Eignung Gesagte in besonderer Weise.
Das Kunst auch im Distanzunterricht sehr gut funktionieren, beweist die folgende Bildergalerie. Die Schülerarbeiten sind während des Lockdowns von Januar bis März 2021 entstanden. Bewegen Sie die Maus über die Bilder, um diese in voller Größe betrachten zu können!

Alyah Weissenberger, Q11

Jonas Greinwald, Q12
Charlotte Görke, 6a

Chantal-Sophie Genzler, Q11

Lara Ebert, 7c

Linus Reichert, Q11
Lorelai Devore, 7c

Amelie Vollmuth, 6b

Sophia Warnke, 8a

Max Schneider, 6b
Rosina Schäfer, 6a

Luisa Kreß, 8a

Sophia Thust, 8a

Svenja Emmerth, Q11
Vincent Kriesel, 6b
Ronja Feeser, 6b
Roman Brauer, 6b
Nele Pöller, 6b
Max Schneider, 6b
Marta Lutz, 6b
Franzi Manger, 6b
Emilia Mathes, 6b
Elli Richter, 6b
Ben Gerner, 6b
Anna Hoffmann-Feeser, 6b
Anna Buttler, 6b
Amelie Vollmuth, 6b
Mathilda Heinikel, 6a
Marlon Henning, 6a
Luise Bauer, 6a
Jonas Full, 6a
Emilie Stolper, 6a
Clara Wallrapp, 6a
Antonia Zimmermann, 6a
Annabel Hurrlein, 6a
Amelie Frank, 6a
Alina Franz, 6a

Ronja Feeser, 6b

Marta Lutz, 6b

Franzi Manger, 6b

Max Hofmann, 6a
Rosina Schäfer, 6a

Marlon Henning, 6a

Luise Bauer, 6a

Emilie Stolper, 6a

Clara Wallrapp, 6a
Annabel Hurrlein, 6A

Amelie Frank, 6a
Kristina Schott, 7c
Jakob Weber, 7c
Dominik Kirchner, 7c

Vincent Gerner, 8a

Sophia Warnke, 8a

Mia Galler, 8a
Sophia Schaupp, 8a

Lena Weingärtner, 8a
Lars Hoffmann-Feeser, 8a

Jonas Büttner, 8a

Hannes Bauer, 8a

Annemarie Stoewer, 8a

Aimee Wolf, 8a

Marie Hanke, Q11
Lilli Endres, Q11

Julia Koberstein, Q11

Jonas Schmitt, Q11

Jannik Franz, Q11
Isabell Bernhart, Q11

Emilie Hack, Q11
Franziska Assmann, Q11

Ella Knidlberger, Q11

Elias Noelte, Q11

Luisa Hesse, Q11

Lilli Mehling, Q11

Lana Nakchbandi, Q11
Lena Manger, Q11

Klara Scholz, Q11
Jazlin DeVore, Q11

Jana Kleinhenz, Q11
Hannah Potschka, Q11

Hanna Schmitt, Q11

Elias Schrapel, Q11

Bastian Siebenlist, Q11
Sophia Schaupp, 8a

Selina Neder, Q12

Paulina Frank, Q12

Lisa Mock, Q12

Lena Schneider, Q12

Lara Hofstetter, Q12

Jule Fleissner, Q12
Jessica Iff, Q12

Jakob Foersch, Q12
Elena Noeth, Q12

Clara Benner, Q12

Nicole Beck, Q12