2017 bekam das FGH offiziell den Titel einer Faitrade-Schule verliehen. Ein solches Zertifikat stellt der Verein TransFair e.V. nur aus, wenn fünf Kriterien wie beispielsweise die Gründung eines Faitrade-Schulteams oder die Durchführung von Schulaktionen zum fairen Handel erfüllt sind.
Diese Kriterien setzten die Mitglieder des Fairtrade-Teams am FGH durch ihren engagierten Einsatz vorbildlich um. Die Verköstigung mit fairen Cocktails an den Sommerkonzerten, das Handy-Projekt im Rahmen der Woche der Nachhaltigkeit, die Kreation der Jubi-Schoki aus fair gehandelter Bio-Heumilch zum 350jährigen Schuljubiläum des FGH sind nur einige der zahlreichen Aktionen, die das Fairtrade-Team unter der Leitung von Frau Drescher in dieser Zeit am FGH durchgeführt hat. So verwundert es nicht, dass der Verein TransFair e.V. die Zertifierung des FGH als Faitrade-Schule um weitere zwei Jahre verlängert hat. Damit setzt das FGH auch zukünftig den Fairtrade-Gedanken im Schulleben um.
Weitere Information zum Verein Transfair e.V. und den Kriterien der Zertifizierung als Fairtrade-Schule finden sie hier.
Die Prinzipien im Falle einer Gefahrenlage sind Folgende:
- Die Sicherheit der Schüler muss gewährleistet sein.
- Die Eltern brauchen Verlässlichkeit, dass ihre Kinder in sicherer Obhut sind.
- Voraussetzung dafür ist ein enges Zusammenspiel zwischen den Entscheidungsträgern, den Busunternehmen und den Schulen.
Dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrags des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Die Leistungen werden als "Oskar-Karl-Forster-Stipendium" gewährt, mit der Abwicklung im Gymnasialbereich sind die Ministerialbeauftragten betraut.
Aus dem Fond können Schülerinnen und Schülern an Gymnasien einmalige Beihilfen
- zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Musikinstrumente), oder
- zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z.B. auch Orchester- oder Chorwochen),
gewährt werden. Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden. Insbesondere Computer und Tablets werden nicht mehr bezuschusst, da den Schulen hierfür das Sonderbugdet Leihgeräte (SoLe) zur Verfügung steht.
Die Möglichkeit, Beihilfen aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds beantragen zu können, ist den Schülerinnen und Schülern und den Elternbeiräten in geeigneter Form bekannt zu geben.
- Merkblatt zum Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds
- Antrag auf Mittel des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds
- Datenschutzerklärung zum Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Die Förderanträge werden nach dem "Windhundverfahren" bearbeitet (d.h. in der Reihenfolge des Antragseingangsdatums).
Wir als Schule würden uns freuen, wenn wir Sie durch die aktuelle Ausschreibung unterstützen könnten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls direkt an die zuständige Ansprechpartnerin für Begabtenförderung.
Diese Website ist bald verfügbar!